Patienteninfos

Diagnostik, Beratung und Therapien werden mit Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen durchgeführt.

Eine  Verordnung für Logopädie kann von Hausärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden, Phoniatern und Neurologen u. a. ausgestellt werden.

Parkplätze befinden sich direkt vor dem Haus.

 

Kosten

Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Kinder sind  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit.

Erwachsene Patienten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen 10% der Therapiekosten zzgl. 10 € Verordnungsgebühr selbst aufbringen.

Ggf. können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.

 

Ablauf

Mit der Verordnung für Logopädische Therapie können Sie gleich einen Termin vereinbaren.

In der Praxis wird dann ein Anamnese-Gespräch durchgeführt; alles unterliegt meiner Schweigepflicht.

Nach 10 Behandlungen kann beim Arzt zusammen mit dem Logopädischen Bericht (Inhalte und Ergebnisse der Therapie)  eine Folgeverordnung beantragt werden.

Selbstverständlich biete ich auch Hausbesuche an.